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   LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06   

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LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06 (https://dejure.org/2006,19057)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.12.2006 - 15 O 277/06 (https://dejure.org/2006,19057)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 15 O 277/06 (https://dejure.org/2006,19057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Falschberatung durch Steuerberater; mögliche Verfassungswidrigkeit einer Norm.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 1 Nr. 1b BSTG ( 1997 - 1999 )
    Falschberatung durch Steuerberater; mögliche Verfassungswidrigkeit einer Norm.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen steuerrechtlicher Falschberatung sowie Rückzahlung gezahlter Steuerberaterhonorare; Steuerliche Behandlung einer Aktienhändlertätigkeit; Steuernachzahlung wegen Spekulationsgewinnen; Verfassungsmäßigkeit des § 23 EStG; Vorbehaltlose Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2005 - 23 O 294/04
    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    Von ihm kann erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungsübung der zuständige Finanzbehörden kennt (Zugehör DStR 2001 S.1613/1615; LG Frankfurt Urt. v. 02.02.2005, Az. 2-23 O 294/04 veröffentlicht in Juris; Gräfe/Lenzen/Schmeer Steuerberaterhaftung 3. Aufl. Rn.234/236/238/240).

    Allerdings kann eine Vertragspflicht des Steuerberater, die Rechtsprechung der Untergerichte und des Schrifttums im Hinblick auf den Mandatsgegenstand zu prüfen, nur in Ausnahmefällen - etwa im Fall der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt oder in der Fachzeitschrift Deutsches Steuerrecht - angenommen werden (Gräfe/Lenzen/Schmeer a.a.O. Rn.237/241; LG Frankfurt Urt. v. 02.02.2005, Az. 2-23 O 294/04 a.a.O.).

    Sie haben insoweit in Übereinstimmung mit den damaligen Steuervorschriften sowie der bis dahin vorliegenden Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Urteil vom 23.09.1999, Az. V 7/99 (EFG 2000 S.178) zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 3 Nr. 1 EStG gehandelt, als sie von der Einlegung von Einsprüchen gegen diese Bescheide abgesehen haben (vgl. Landgericht Frankfurt, Urt. v. 02.02.2005, Az. 2-23 O 294/04 veröffentlicht bei Juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 7/99

    Besteuerung von Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    Bereits im März 2000 war im Bundessteuerblatt II in einer Liste ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23.09.1999, Az. V 7/99 aufgeführt worden, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften gem. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S.1 Nr. 1 Buchst. b EStG ging.

    Sie haben insoweit in Übereinstimmung mit den damaligen Steuervorschriften sowie der bis dahin vorliegenden Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Urteil vom 23.09.1999, Az. V 7/99 (EFG 2000 S.178) zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 3 Nr. 1 EStG gehandelt, als sie von der Einlegung von Einsprüchen gegen diese Bescheide abgesehen haben (vgl. Landgericht Frankfurt, Urt. v. 02.02.2005, Az. 2-23 O 294/04 veröffentlicht bei Juris).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    Mit Beschluss vom 16.07.2002 legte der Bundesfinanzhof die Rechtsfrage über die Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 S.1 Nr. 1 b EStG dem Bundesverfassungsgericht vor, das schließlich die Erhebung der Spekulationssteuer nach § 23 Abs. 1 S.1 Nr. 1 b EStG für die Jahre 1997 und 1998 mit der Entscheidung vom 09.03.2004, Az. 2 BvL 17/02, für verfassungswidrig erklärte.
  • BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04

    Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999

    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    Hinsichtlich der Spekulationssteuer für das Jahr 1999 ist derzeit noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 Bv 194/06 anhängig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2005, Az. IX R 49/04 die streitgegenständliche Vorschrift für das Veranlagungsjahr 1999 für verfassungsgemäß erklärt hat.
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    In seinen Urteilen vom 18.2.1997 (Az.: VIII R 33/95, veröffentl. bei juris) und vom 15.12.1998 (BStBl. II 1999 S. 138 ff) hat der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 1993, der die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen für den Veranlagungszeitraum ab 1993 regelt, trotz eines eventuell bestehenden Vollzugsdefizites bei der Erhebung von Zinssteuern bejaht.
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 6/98

    Besteuerung der Kapitaleinkünfte verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Bonn, 08.12.2006 - 15 O 277/06
    In seinen Urteilen vom 18.2.1997 (Az.: VIII R 33/95, veröffentl. bei juris) und vom 15.12.1998 (BStBl. II 1999 S. 138 ff) hat der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 1993, der die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen für den Veranlagungszeitraum ab 1993 regelt, trotz eines eventuell bestehenden Vollzugsdefizites bei der Erhebung von Zinssteuern bejaht.
  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

    Die Berufung der Kläger gegen das am 08.12.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 277/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 08.12.2006 - 15 O 277/06 - die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an sie 16.707,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2006 zu zahlen.

  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06

    Haftung eines Steuerberaters wegen Beratungsfehlern im Hinblick auf die

    Er verteidigt das angefochtene Urteil und verweist auf die Entscheidungen des Kammergerichts vom 08.09.2006 (zur Akte gegeben mit Schriftsatz vom 22.02.2007; abgedruckt u.a. DB 2006, 2343 ff), des OLG Hamm vom 29.06.1994 (GZ 25 U 61/93, verfügbar in juris) sowie der Landgerichte Frankfurt a./M. vom 02.02.2005 (Anlage B 2), Frankenthal vom 08.03.2005 (Anlage K 14) und Bonn vom 08.12.2006 (GZ 15 O 277/06, verfügbar in juris).
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